Unsere Spielregeln
Die Benutzung der Ludothek Schaffhausen ist grundsätzlich frei und kostenlos für alle Bewohner:innen der Stadt und Region Schaffhausen. Für bestimmte Spielekategorien wird eine Gebühr oder ein Depot verlangt.
Benutzung
Die Einschreibung als Benutzerin oder Benutzer berechtigt Sie zur Ausleihe der Spiele unseres Sortiments gemäss nachfolgenden Bestimmungen.
Die ausgeliehenen Spiele sind für den privaten Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Ausleihe
Pro Benutzerin oder Benutzer dürfen 6 Spielartikel (davon maximal 1 Spielkonsole, 3 E-Spiele, 1 grosses oder 2 kleine Playmobil-Sets) ausgeliehen werden.
Ausleihdauer
Die Ausleihdauer beträgt 4 Wochen. Einmaliges Verlängern für 4 Wochen ist möglich, sofern das Spiel nicht reserviert ist.
Speziell gekennzeichnete Event-Spiele können 1 Woche ausgeliehen werden.
Spielartikel mit Depot
Bei Nintendo-Konsolen, Teleskopen, Event-Spielen und weiteren speziell gekennzeichneten Spielen und Fahrzeugen ist eine Depotgebühr von Fr. 50.00 zu hinterlegen.
Kostenpflichtige Event-Spiele
- Spielfestkiste: Eine Sammlung diverser Spiele für Anlässe mit bis zu 50 Personen
Kosten: CHF 50.- Ausleihdauer: 1 Woche
- Geburtstagstaschen: Verschiedene Bewegungsspiele für Kinderfeste
Kosten: CHF 25.- Ausleihdauer: 1 Woche
- Spielemix: Stellen Sie ihre eigene Spielesammlung für ihr Fest zusammen und wählen Sie frei bis zu 16 Spiele aus unserem umfangreichen Sortiment.
Kosten: CHF 25.- Ausleihdauer: 1 Woche
Reservationen für Anlässe und Feste
Reservationen sind nur für Anlässe und Feste möglich. Einzelne Spiele können nicht reserviert werden.
Wir verrechnen Fr. 5.00 pro Spiel.
Bei Nichtabholung wird dennoch die gesamte Reservationsgebühr verrechnet.
Kontrolle / Reklamationen
Als Benutzerin oder Benutzer haften Sie für die ausgeliehenen Spielsachen. Bitte kontrollieren Sie die Spiele anhand der Inhaltsliste auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit. Allfällige Unstimmigkeiten oder Defekte müssen innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden.
- Per Mail:
- Per SMS / Telefon: 079 847 09 14
Erhalten wir von Ihnen keine Rückmeldung, so gehen wir davon aus, dass die Spiele vollständig und intakt ausgeliehen wurden.
Rückgabe
Wir erwarten die Spielsachen rechtzeitig, geordnet, vollständig und sauber in der entsprechenden Verpackung zurück, damit sie umgehend weiter ausgeliehen werden können.
Nach Ablauf der Frist erhalten Sie ein Erinnerungsmail.
Mahngebühren (Ablauf Ausleihfrist und fehlende Teile)
Nach Ablauf der Ausleihfrist wird eine Mahnung per Mail verschickt.
Gebühren:
1. Mahnung/Erinnerung kostenlos
2. Mahnung Fr. 10.00
3. Mahnung Fr. 20.00
Danach wird zusätzlich eine Rechnung für neuwertigen Ersatz erstellt.
ACHTUNG: Mahnkosten werden kumuliert.
Verlust oder Beschädigung
- Für beschädigtes, unvollständiges und verlorenes Spielgut wird eine Grundgebühr von Fr. 5.00 plus weitere Kosten für Ersatz oder Reparatur verrechnet.
- Verlorene oder unspielbar gewordene Spiele verrechnen wir zum Wiederbeschaffungswert. Normale Abnützungserscheinungen sind davon ausgeschlossen.
- Verlorene Spielanleitungen kosten Fr. 5.00, Reinigungskosten nach Zeitaufwand Fr. 25.00 pro Stunde.
- Die erhobenen Gebühren werden ausschliesslich für Ersatz und Neuanschaffungen sowie zur Deckung der Unkosten verwendet.
- Bitte reparieren Sie beschädigte Teile nicht selber, sondern weisen Sie uns bei der Rückgabe darauf hin.
Batteriebetriebene Spielgeräte
Sind Batterien im Spiel vorhanden, übernehmen wir keine Garantie für die Betriebsdauer.
Haftung
Die Ludothek lehnt jede Haftung für Schäden und Unfälle ab, die im Zusammenhang mit den ausgeliehenen Spielsachen entstehen.
In den Räumen der Ludothek stehen die Kinder unter der Verantwortung ihrer Eltern oder Begleitpersonen.
Hinweis in eigener Sache
Die Kontrolle der Spiele ist sehr aufwändig. Für allfällige Wartezeiten bitten wir Sie um Verständnis.
Bitte bringen Sie für den Transport genügend Tragtaschen mit und schützen Sie bei Regen die Kartonschachteln vor Nässe.
Im Übrigen gilt das Reglement der Bibliotheken (Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen, 260.1 und 260.2).